Sexualisierte Gewalt im Kontext von Krieg und Vertreibung

Was ist damit gemeint?

Hinter diesem abstrakten Begriff steht eine Vielzahl an Formen von Gewalt. Auch wer die Täter*innen sind, wo und wem es passiert und welche Absicht dahintersteckt, ist ganz unterschiedlich.

Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ soll ausgedrückt werden, dass es sich um Gewalt handelt, die auf eine bestimmte Weise ausgeübt wird, nämlich indem sie die Sexualität oder sexuelle Identität des Betroffenen angreift.

Mit dem „Kontext von Krieg und Vertreibung“ meinen wir erst einmal grundlegend, dass die Betroffenen Erfahrungen von (Bürger-)Krieg und/oder Flucht haben, und dass die sexualisierte Gewalt irgendwie damit im Zusammenhang steht. Beispiele für diesen Zusammenhang sind:

  • Politische Gefangene erfahren sexualisierte Gewalt in Haft und/oder im Kontext von Folter
  • Sexualisierte Gewalt wird in einer kriegerischen Auseinandersetzung durch Soldaten oder Zivilisten verübt
  • Menschen auf der Flucht werden zu sexuellen Handlungen oder Prostitution gezwungen
  • Queere, homosexuelle oder trans* Menschen erfahren Diskriminierung und sexualisierte Gewalt und müssen deswegen flüchten

Wo passiert das?

Wir wissen mittlerweile aus vielen Ländern, dass in bewaffneten Konflikten zwischen Staaten, in Bürgerkriegen, in religiösen oder ethnischen Auseinandersetzungen sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Die Vereinten Nationen zählen in ihrem Bericht zu kriegsbezogener sexualisierter Gewalt aus dem Jahr 2021 folgende Länder auf, in denen solche Gewaltvorkommnisse offiziell bekannt geworden sind:

  • Afghanistan
  • Zentralafrikanische Republik (CAR)
  • Kolumbien
  • Demokratische Republik Kongo (DRC)
  • Irak
  • Libyen
  • Mali
  • Myanmar
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Yemen

Aber auch in vielen kriegerischen Auseinandersetzungen in den Jahrzehnten davor wurde sexualisierte Gewalt gegen Männer verübt. Dazu gehören zum Beispiel die Konflikte im ehemaligen Jugoslawien und im Iran, in Tschetschenien, Chile, Sri Lanka, El Salvador, Kuwait, Liberia, Kenia, Burundi, Rwanda, Uganda, Sierra Leone und Zimbabwe.
Schließlich findet solche Gewalt auch während der Flucht und in den Transit- und Aufnahmeländern statt, wie zum Beispiel aus Berichten aus Griechenland und Italien bekannt ist. Aus Deutschland gibt es dazu noch keine abgesicherten Informationen.