Informationen für Betroffene
Laut der EU-Asylaufnahmerichtlinie ist die Betroffenheit von sexualisierter Gewalt ein Grund dafür, dass Ihnen eine besondere Schutzbedürftigkeit zugesprochen wird.
- Das betrifft Personen, „die schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben“ (Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU).
- In diesem Video wird erklärt, was besondere Schutzbedürftigkeit bedeutet: https://www.youtube.com/watch?v=5CyLFbYIIIY
- Die besondere Schutzbedürftigkeit kann ein Grund für einen Schutzstatus im Asylverfahren sein und sich damit auf Ihr Asylverfahren auswirken.
- Sie haben das Recht auf Anhörung durch eine*n Sonderbeauftragte*n für Opfer von Folter und traumatisierte Personen.
- Sie haben das Recht auf eine angemessene, an Ihren Bedürfnissen orientierte Unterbringung.
- Sie haben das Recht auf eine angemessene medizinische und psychologische Behandlung, z.B. in einem Psychosozialen Zentrum für Geflüchtete und Folteropfer.
- Um Ihre Rechte nutzen zu können ist es wichtig, dass Sie jemandem berichten, dass Sie sexualisierte Gewalt erlebt haben.
- z.B. in Ihrer Anhörung im Asylverfahren
- z.B. in einer psychosozialen oder rechtlichen Beratungsstelle
- Bei den Refugee Law Clinics finden Sie Unterstützung dabei, Ihre Rechte einzufordern:https://home.refugeelawclinics.de/2022/11/22/rlc-standorte/
Offiziell sind in Deutschland die Bundesländer für die Gesundheitsversorgung zuständig. Die Bundesländer haben die Zuständigkeit weitestgehend an die Kommunen weitergegeben.
Wer genau zuständig für Ihre Gesundheitsversorgung ist, und welche Leistungen Ihnen rechtlich zustehen, hängt davon ab, wie lange Sie schon in Deutschland sind.
Aufenthalt unter 18 Monate:
Für Personen, die kürzer als 18 Monate in Deutschland sind, und sich im laufenden Verfahren befinden bzw. eine Duldung erhalten haben, ist die kommunale Sozialbehörde zuständig.
- Sie haben ein Recht auf die notwendige Gesundheitsversorgung, z.B. bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, oder bei Schwangerschaft.
Wenn Ihre besondere Schutzbedürftigkeit anerkannt wurde, haben Sie bereits jetzt einen Anspruch auf Psychotherapie. Die Behörde darf dies nicht ablehnen.
Aufenthalt über 18 Monate:
Für Personen, die länger als 18 Monate in Deutschland sind, sind die Krankenkassen und das Sozialamt zuständig. Sie sind jedoch weiterhin nicht Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie haben ein Recht auf Analogleistungen, also annähernd dieselben Leistungen wie Personen, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Nach einem positiven Asylbescheid und/oder bei Aufnahme einer Arbeit oder einer Ausbildung:
Die Personen werden Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie haben dieselben Ansprüche auf Gesundheitsversorgung wie alle anderen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung.
In diesem Video werden die Rechte und Möglichkeiten zur Gesundheitsversorgung noch einmal erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=Fb9Ee7uYngY
Bei den Refugee Law Clinics finden Sie Unterstützung dabei, Ihre Rechte einzufordern:
Wenn Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind, gelten Sie nach der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftig.
Als besonders Schutzbedürftiger haben Sie ein Recht auf eine angemessene Unterbringung.
Wenn Sie sich an Ihrem aktuellen Wohnort nicht sicher fühlen, weil Sie sich beispielsweise vor Ihren Mitbewohnern fürchten, dann können Sie aufgrund Ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit eine andere Unterbringung erwirken.
Personen, die Sie dabei unterstützen können, sind z.B. Sozialarbeiter*innen in Gemeinschaftsunterkünften oder Berater*innen in psychosozialen Zentren.
Falls Sie in Ihrem Wohnumfeld akut von Gewalt betroffen sind, können Sie ggf. für eine Zeit in einer Männer*-Schutzeinrichtung wohnen. Dies gilt in der Regel nur, sofern Sie bereits eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Hier finden Sie die Übersicht und Kontaktmöglichkeiten zu den Männerschutzeinrichtungen in Deutschland:
Menschen, die schwere Gewalterfahrungen gemacht haben, leiden häufig unter den belastenden Erinnerungen an das Ereignis. Manchmal fühlen sie sich auch so, als würden sie das Ereignis in dem Moment noch einmal erleben.
Kurz nach dem auslösenden Ereignis ist das Aufkommen von intensiven Erinnerungen ein normaler Prozess.
Wenn die belastenden Erinnerungen jedoch über einen längeren Zeitraum immer wiederkehren und auch nur schwer zu begrenzen sind, weist dies auf eine Traumafolgestörung hin, also auf eine psychische Erkrankung.
Diese Erkrankungen sind so ernst zu nehmen wie andere Erkrankungen auch – und sind genauso auch behandelbar. Psychotherapie hilft nachweislich, die psychischen Folgen solcher traumatischen Ereignisse zu verarbeiten.
Wenn es möglich ist, suchen Sie sich Hilfe. Suchen Sie eine Beratungsstelle auf und/oder sprechen Sie mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin darüber.
Diese kennen die lokalen Anlaufstellen, Mediziner*innen, Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen, die Ihnen weiterhelfen können.
Unter dem Punkt „Selbsthilfe“ finden Sie weitere Informationen zu Trauma und dem Umgang mit Traumafolgesymptomen.
Menschen, die schwere Gewalterfahrungen gemacht haben, leiden häufig unter Schlafstörungen. Sie können nicht einschlafen oder wachen nachts häufig auf.
Auch Alpträume kommen häufig vor. Diese können direkt mit dem Ereignis in Verbindung stehen. Es können aber auch Träume mit anderen, beängstigenden oder unangenehmen Inhalten auftreten.
Kurz nach dem auslösenden Ereignis ist es normal, dass das Schlafverhalten verändert ist, und dass gelegentlich Alpträume auftreten.
Wenn die Schlafstörungen und Alpträume jedoch über einen längeren Zeitraum immer wiederkehren, weist dies auf eine Traumafolgestörung, also eine psychische Erkrankung hin.
Diese Erkrankungen sind so ernst zu nehmen wie andere Erkrankungen auch – und sind genauso auch behandelbar. Psychotherapie hilft nachweislich, die psychischen Folgen solcher traumatischen Ereignisse zu verarbeiten.
Wenn es möglich ist, suchen Sie sich Hilfe. Suchen Sie eine Beratungsstelle auf und/oder sprechen Sie mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin darüber.
- Hier ist eine Liste mit unseren Kooperationspartnern, vielleicht befindet sich auch eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe darunter.
Diese kennen die lokalen Anlaufstellen, Mediziner*innen, Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen, die Ihnen weiterhelfen können.
Unter dem Punkt „Selbsthilfe“ finden Sie weitere Informationen zu Trauma und dem Umgang mit Traumafolgesymptomen.
Auch Gefühle, die augenscheinlich nicht direkt mit dem traumatischen Ereignis in Zusammenhang stehen, können danach auftreten.
Depressionen und Angstgefühle sind die häufigsten emotionalen Symptome bei Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht haben. Aber auch Wut, Nervosität, Rastlosigkeit, Taubheits- und Entfremdungsgefühle können auftreten.
Emotionen sind an sich ein ganz normaler Teil des menschlichen Erlebens, und es ist auch normal, negative Gefühle infolge eines belastenden Ereignisses zu entwickeln.
Infolge traumatischer Ereignisse können die negativen Gefühle jedoch so stark werden, dass Betroffene sie nicht mehr bewältigen können und sehr darunter leiden. Dies ist ein Signal dafür, dass eine psychische Erkrankung vorliegt.
Diese Erkrankungen sind so ernst zu nehmen wie andere Erkrankungen auch – und sind genauso auch behandelbar. Psychotherapie hilft nachweislich, die psychischen Folgen solcher traumatischen Ereignisse zu verarbeiten.
Wenn es möglich ist, suchen Sie sich Hilfe. Suchen Sie eine Beratungsstelle auf und/oder sprechen Sie mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin darüber.
Hier ist eine Liste mit unseren Kooperationspartnern, vielleicht befindet sich auch eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe darunter.
Diese kennen die lokalen Anlaufstellen, Mediziner*innen, Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen, die Ihnen weiterhelfen können.
Unter dem Punkt „Selbsthilfe“ finden Sie weitere Informationen zu Trauma und dem Umgang mit Traumafolgesymptomen.
Sehr viele Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, erleben Beeinträchtigungen in ihren Beziehungen/in ihrem Familienleben.
Das Familienleben kann zusätzlich durch andere schwierige Erlebnisse belastet werden, z.B. durch Erfahrungen auf der Flucht oder durch Herausforderungen im Ankunftsland.
Sollte es Ihnen möglich sein, eine Beratung oder Therapie aufzusuchen, können Sie solche Themen auch ansprechen. Langfristig kann die professionelle Unterstützung dabei helfen
Bei familiären Problemen können sich direkt an spezialisierte Stellen (z.B. Familienberatungsstellen) wenden. Diese können häufig frühere Termine als die psychosozialen Zentren anbieten.
Wenn Sie akute körperliche Symptome haben, wie z.B. Inkontinenz, Blutungen, Entzündungen etc. haben, wenden Sie sich umgehend an ein*e Mediziner*in in ihrer Nähe, z.B. eine*n Allgemeinmediziner*in.
Diese körperlichen Symptome können Ihre Gesundheit erheblich beeinträchtigen und benötigen umgehende Behandlung!
Sehr viele Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, erleben sich auch jenseits körperlicher Symptome in ihrer Sexualität beeinträchtigt oder fühlen sich in ihrem Körper nicht mehr wohl.
Themen zu Sexualität und dem eigenen Körperempfinden können in einer Beratung oder Therapie angesprochen werden.
Wenn Sie möchten, kann in der Regel auch ihr Partner/ihre Partnerin in die Beratung miteinbezogen werden
Die Berater*innen/Therapeut*innen können Sie auch an andere Beratungsstellen weiterleiten, wenn es z.B. um Fragen der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung geht.
Eine akute Krise liegt z.B. vor, wenn Sie sich selbst körperliche Verletzungen zufügen, oder wenn Sie vermehrt daran denken, dass Sie nicht mehr weiterleben möchten, oder bereits konkrete Vorstellungen oder sogar Pläne haben, wie Sie Ihr Leben beenden können.
Wenn Sie eine akute, schwerwiegende psychische Krise haben, können Sie immer vorübergehend stationär in die für ihren Wohnort zuständige Psychiatrie aufgenommen werden!
Sie können sich hierfür direkt an eine psychiatrische Ambulanz in Ihrer Stadt wenden, sich bei Ihrem Hausarzt melden oder im Notfall auch einen Notarzt rufen.
Telefonnummer Notruf: 112 (überall in Europa)
Wenn Sie über das sprechen möchten, was Sie gerade bewegt, gibt es die Telefonseelsorge. Hier ist ein Gespräch nur in deutscher Sprache möglich.
Telefonnummer Telefonseelsorge: 0800/1110111 und 0800/1110222
Wenn sie in einer anderen Sprache sprechen möchten oder außerhalb von Deutschland wohnen, gibt es hier eine Liste mit internationalen Helplines:
Sie sollten selbst für sich entscheiden, ob und wann Sie sich bereit fühlen, mit jemandem über Ihre Erfahrungen zu sprechen. Niemand sollte Sie dazu zwingen, das zu tun.
In zwei Kontexten kann es sich jedoch als sehr nützlich erweisen, von Ihren Erfahrungen zu berichten:
In professioneller Behandlung, wenn sie psychische oder physische Probleme haben, um eine passende Behandlung zu erhalten.
In der Beratung, wenn es um Asylfragen geht, denn Sie haben besondere Rechte, wenn Sie sexualisierte Gewalt erfahren haben (besondere Schutzbedürftigkeit).
Es kann zudem ein positiver Schritt für die eigene Bewältigung sein, die Gewalterfahrung mit einem vertrauensvollen Gegenüber zu besprechen.
Grundsätzlich ist es leider wirklich so, dass sich Ihre Chancen auf eine angemessene Versorgung verbessern, wenn Sie Deutsch oder Englisch sprechen können. Es gibt jedoch auch andere Lösungen.
Es gibt in Deutschland spezielle Psychosoziale Zentren, die Therapie und Beratung entweder direkt in Ihrer Sprache anbieten, oder die eine Therapie oder Beratung über den Einsatz von Sprachmittlung ermöglichen.
Hier ist eine Liste der Psychosozialen Zentren: https://www.baff-zentren.org/hilfe-vor-ort/psychosoziale-zentren/
Generell gibt es rechtliche Möglichkeiten, Sprachmittlung für Therapien zu beantragen. Doch dies ist ein aufwendiger bürokratischer Prozess, der oft Probleme bereitet. Außerdem sind nicht alle Psycholog*innen und Therapeut*innen dazu bereit, mit Sprachmittlung zu arbeiten.
An einigen Orten gibt es hingegen unkompliziertere Modelllösungen. Wie die Situation bei Ihnen vor Ort aussieht besprechen Sie am besten in einer lokalen Beratungsstelle.
Leider ist die Versorgungslage aktuell sehr angespannt. Von der Anfrage bei einer Beratungsstelle oder Psychotherapeut*in bis zum Therapiebeginn kann es oft einige Monate, manchmal auch bis zu einem Jahr dauern.
Die genaue Dauer hängt davon ab, wie die Versorgungslage bei Ihnen vor Ort ist. Fragen Sie dazu am besten bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe nach.
Trotz der Wartezeit ist es sinnvoll, sich für einen Platz anzumelden. Denn die psychischen Konsequenzen von Gewalterfahrungen können unter Umständen für eine lange Zeit andauern.
Oft sind Überbrückungsangebote möglich, wie z.B. einzelne vorbereitende Sitzungen in größerem Abstand. Fragen Sie dazu auch am besten bei ihrer Beratungsstelle vor Ort nach.
Wenn Sie eine akute, schwerwiegende psychische Krise haben, können Sie immer vorübergehend stationär in die für ihren Wohnort zuständige Psychiatrie aufgenommen werden!
Sie können sich hierfür direkt an eine psychiatrische Ambulanz in Ihrer Stadt wenden, sich bei Ihrem Hausarzt melden oder im Notfall auch einen Notarzt rufen.
Telefonnummer Notruf: 112 (überall in Europa)
Wenn Sie über das sprechen möchten, was Sie gerade bewegt, gibt es die Telefonseelsorge. Hier ist ein Gespräch nur in deutscher Sprache möglich.
Telefonnummer Telefonseelsorge: 0800/1110111 und 0800/1110222
Wenn sie in einer anderen Sprache sprechen möchten oder außerhalb von Deutschland wohnen, gibt es hier eine Liste mit internationalen Helplines:
Alle Personen, die in der medizinischen und/oder psychologischen Versorgung arbeiten, unterliegen in Deutschland der Schweigepflicht. Das betrifft Ärzt*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Sprachmittler*innen, Pflegepersonal sowie alle anderen Mitarbeiter*innen in einer Einrichtung.
Das Personal darf keine Informationen nach außen geben, die einen Rückschluss auf Ihren Aufenthalt in der jeweiligen Versorgungsstelle ermöglichen.
Themen, die in der Therapie oder Beratung besprochen werden, verlassen nicht den therapeutischen Rahmen. Insbesondere bedeutet das, dass andere Patient*innen oder Personen von außerhalb keinesfalls darüber informiert werden, was Sie dort besprochen haben (also auch nicht Ihre Familie). Allerdings ist es üblich, dass die Mitarbeiter*innen die Themen im Team vor Ort besprechen, insbesondere wenn mehrere Personen an Ihrer Versorgung beteiligt sind. Ihre Berater*in oder Therapeut*in wird Sie jedoch darüber aufklären. Falls Sie unsicher sind, sprechen Sie das Thema der Schweigepflicht offen an.
Die Verletzung der Schweigepflicht kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn eine Mitarbeiter*in gegen Ihren Willen oder ohne Ihr Wissen Informationen über Sie nach außen gibt, kann sie dafür angezeigt und bestraft werden.
Ihre Informationen müssen vertraulich behandelt werden!
Bisher gibt es solche Angebote leider noch nicht. Wir hoffen jedoch, dass es zukünftig spezialisierte Versorgungsangebote geben wird und engagieren uns dafür.
Wenn Sie Interesse an Vernetzung mit anderen betroffenen Männern* haben, dann schreiben Sie uns gern eine Nachricht an malesurvivors-crsv(at)medizin.uni-leipzig.de. Wir können Sie dann darüber informieren, wenn entsprechende Angebote geschaffen werden oder, wenn Sie das wünschen, Sie mit anderen männlichen Betroffenen vernetzen.
Nein, Sie können als Betroffener nicht für das bestraft werden, was Ihnen zugestoßen ist.
In Deutschland ist Sex unter Männern* keine strafbare Handlung.
Sexuelle Gewalt zu verüben ist hingegen strafbar.
Als Betroffener haben Sie die Möglichkeit, den Täter* (oder die Täterin*) anzuzeigen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie dafür haben, können Sie in einer Beratung besprechen.
In einem Psychosozialen Zentrum: https://www.baff-zentren.org/hilfe-vor-ort/psychosoziale-zentren/
In einer Refugee Law Clinic: https://home.refugeelawclinics.de/2022/11/22/rlc-standorte/
Ja, auch wenn Sie selbst bereits zum Täter geworden sind, dürfen Sie sich als Betroffener an die Versorgungseinrichtungen wenden und Hilfe suchen.
Auch bei diesem Thema können Sie selbst entscheiden, ob und wann sie es offenlegen möchten.
Wenn Sie im Rahmen einer Therapie oder Beratung von Ihrer Täterschaft berichten, gilt auch hier grundsätzlich die Schweigepflicht, das heißt, die Mitarbeiter*in der Einrichtung darf keine Informationen gegen Ihren Willen nach außen weitergeben.
Wenn Sie allerdings jemand anderen akut gefährden, z.B. indem Sie Ihren Kindern gegenüber gewalttätig sind, dann dürfen Therapeut*innen/Berater*innen diese Informationen weitergeben, um die Kinder zu schützen.
In diesem Video wird erklärt, was ein Trauma ist und warum bestimmte Symptome nach traumatischen Erfahrungen auftreten:
Hier sind Erklärvideos zum Umgang mit Trauma:
- Video „Flucht und Traumaselbsthilfe“ in verschiedenen Sprachen (Englisch, Französisch, Deutsch, Arabisch, Dari, Pashtu, Tigrinya, Somali, Kurdisch, Italienisch, Ukrainisch, Russisch, Polnisch; Untertitel in Griechisch, Türkisch, Spanisch, Bangla)
- Bewältigung von Flucht und Trauma (deutsch)
- Bewältigung von Flucht und Trauma (englisch)
- Bewältigung von Flucht und Trauma (arabisch)
Hier ist ein Selbsthilfebuch für traumatisierte Geflüchtete des TraumaHilfeZentrum Nürnberg e.V.: https://www.thzn.org/betroffene/selbsthilfebuch/
Auf verschiedenen Sprachen hier:
Hier sind Audiodateien auf der Website http://www.refugee-trauma.help/ auf verschiedenen Sprachen:
- Albanisch
- Arabisch
- Serbokroatisch-Bosnisch
- Deutsch
- Englisch
- Farsi
- Französisch
- Kurdisch-Kurmanci
- Kurdisch-Sorani
- Russisch
- Tamil
- Türkisch
Hier sind Informationen für Selbsthilfe speziell für Männer*:
- Selbsthilfebuch für Männer* (arabisch) https://www.mosaik-leipzig.de/wp-content/uploads/2022/04/self_help_booklet_ar.pdf
- Selbsthilfebuch für Männer* (englisch) https://www.mosaik-leipzig.de/wp-content/uploads/2022/04/self_help_booklet_en.pdf
Hier sind weitere Links: